Eine Privatperson (Person, die kein Wirtschaftsbeteiligter im Sinne von Artikel 5 Nr.?5?UZK ist) ben?tigt grunds?tzlich keine EORI-Nummer. Dies gilt jedoch nicht, wenn nicht nur gelegentlich Zollanmeldungen abgegeben werden (Artikel 6 UZK-DA). Als gelegentlich wird die Abgabe von weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr angesehen. In ATLAS kann eine Person, die nicht verpflichtet ist, eine EORI-Nummer anzugeben, unter Angabe der Adressdaten angemeldet werden.